Rechtsbeistand Spanien
Das spanische Insolvenz- und Konkursrecht bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Notlagen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, deutschsprachigen Mandanten, die von diesen Verfahren betroffen sind oder solche in Spanien einleiten müssen, rechtliche Unterstützung zu bieten. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit finanziellen Schwierigkeiten einhergehen, und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um die Interessen unserer Mandanten effektiv zu vertreten und ihre Rechte in Spanien zu sichern.
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Unsere Rechtsanwälte kombinieren umfassende Kenntnisse des spanischen Rechts mit einer internationalen Perspektive und stehen Ihnen als kompetente Partner im Insolvenz- und Konkursrecht zur Seite. Mit strategischem Geschick und juristischer Präzision setzen wir uns für Ihre Interessen ein und streben stets nach der bestmöglichen Lösung für Sie
Das spanische Insolvenz- und Konkursrecht bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für Einzelpersonen und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, im Einklang mit den übrigen europäischen Gesetzgebungen und der europäischen Insolvenzrichtlinie.
Nach den gesetzlichen Änderungen im Insolvenzrecht hat der Insolvenzprozess an Einfachheit und Schnelligkeit gewonnen, um die Schulden von Unternehmen und Einzelpersonen, die ein Geschäft betreiben und deren Haupttätigkeit in Spanien mindestens drei Monate besteht, zu tilgen und die Möglichkeit eines Neuanfangs ohne die Fesseln der Schulden der Vergangenheit zu eröffnen.
Im Falle von Einzelpersonen ohne kommerzielle Tätigkeit in Spanien erhöht sich die Aufenthaltsdauer in Spanien auf sechs Monate, um die zweite Chance und die Schuldbefreiung zu beantragen, die mit Handelsgläubigern in der Regel vollständig exoneriert werden und von der Steuerbehörde und der Sozialversicherung für die ersten 10.000 Euro.
Während im Falle von Handelsgesellschaften die Auflösung der Handelsgesellschaft erfolgt, übersetzen sich die Vorteile des Insolvenzverfahrens für Einzelpersonen darin, dass die Schulden gegenüber privaten Gläubigern vollständig oder größtenteils erlassen werden, solange dies ihre finanzielle Fähigkeit erlaubt, einen Zahlungsplan zur Tilgung der Schulden zu erfüllen, von denen sie sich nicht vollständig von Anfang an befreien können. Jeder Fall muss sorgfältig analysiert werden.
Darüber hinaus können im Prozess in Spanien auch Schulden berücksichtigt werden, die außerhalb Spaniens entstanden sind, sowie diejenigen, die in Spanien entstanden sind, mit internationaler Wirkung, wobei dies zuvor bewertet und analysiert werden muss.
Unsere Kanzlei ist auf die rechtliche Unterstützung deutschsprachiger Kunden spezialisiert, die von diesen Verfahren betroffen sind oder diese in Spanien einleiten müssen. Wir verstehen die Herausforderungen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um die Interessen unserer Kunden effektiv zu vertreten und ihre Rechte in Spanien zu gewährleisten, damit sie sich von den finanziellen Fesseln der Vergangenheit befreien und unter den besten Bedingungen neu anfangen können.
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