Schuldenfrei in Spanien: Wie deutsche Staatsangehörige durch das Verbraucherinsolvenzverfahren ihre wirtschaftliche Zukunft sichern können

Schuldenfrei in Spanien: Ihre zweite Chance als deutscher Staatsangehöriger

Schuldenfrei in Spanien: Ihre zweite Chance als deutscher Staatsangehöriger

Immer mehr Deutsche, die dauerhaft in Spanien leben, kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten. Sei es durch gescheiterte unternehmerische Tätigkeiten oder durch Konsumschulden – der Schuldenberg wächst, und der Weg hinaus scheint oft versperrt. Doch es gibt Hoffnung: Das spanische Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung bietet die Möglichkeit, schuldenfrei zu werden – legal, dauerhaft und auch gegenüber Gläubigern in Deutschland.

Was viele nicht wissen: Auch wenn die Schulden aus früheren beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland stammen, können sie in Spanien durch das Insolvenzverfahren vollständig erlassen werden. Dieses Verfahren richtet sich an natürliche Personen – auch ohne aktuelles Gewerbe oder Einkommen – und eröffnet einen echten Weg zurück in ein schuldenfreies Leben.


🇬🇧 Summary in English

Many German nationals living in Spain permanently face serious financial difficulties due to past business failures or consumer debts. However, few are aware that Spanish law offers a legal path to debt relief through the consumer insolvency procedure with debt discharge — commonly referred to as the “second chance.” This procedure is also available to individuals who are no longer self-employed and applies to foreign nationals residing in Spain for at least six months.

The process is open to natural persons who can no longer meet their financial obligations regularly. This includes retirees, unemployed individuals, and those with low or no income. Notably, debts from former businesses or self-employment in Germany can also be discharged under this Spanish procedure. If the debtor has no assets and earns below the minimum threshold, the process may be simplified as a “concurso sin masa” — a no-asset insolvency that’s faster, cheaper, and doesn’t require a trustee.

The dischargeable debts include consumer loans, credit cards, private loans, and business-related debts. However, some debts are excluded by law, such as child support, criminal fines, and certain tax or social security obligations. Importantly, if German creditors are properly notified, their claims can be included, and once the Spanish court grants the discharge, it is recognized in Germany under EU insolvency regulations.

Legal advice is crucial to ensure a successful outcome. An experienced Spanish lawyer can help assess eligibility, prepare the required documents, notify creditors correctly, and navigate both Spanish and EU legal frameworks. For German nationals in Spain struggling with unmanageable debt, this legal mechanism offers real protection from enforcement actions — even from Germany — and a path to financial recovery.


Wer kann das Verfahren in Anspruch nehmen?

Das Verfahren steht jeder natürlichen Person offen, die:

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Spanien hat,
  • und ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr regelmäßig erfüllen kann.

Dazu zählen insbesondere:

  • Deutsche Staatsangehörige, die heute keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausüben, aber noch Schulden aus einer früheren gewerblichen oder industriellen Tätigkeit in Deutschland haben.
  • Rentner, Arbeitslose oder wirtschaftlich nicht aktive Personen.
  • Personen mit niedrigem oder keinem Einkommen, aber einer hohen Schuldenlast.

👉 Auch wenn Ihre Schulden aus einer früheren beruflichen oder geschäftlichen Phase stammen – z. B. aus einer ehemaligen GmbH oder einem gescheiterten Einzelunternehmen – können diese in Spanien im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden.


Wann gilt Spanien als gewöhnlicher Aufenthaltsort?

Laut EU-Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren gilt Spanien dann als zuständiger Mitgliedstaat, wenn sich das sogenannte „Zentrum der hauptsächlichen Interessen“ (COMI) des Schuldners dort befindet.

Für Privatpersonen ohne wirtschaftliche Tätigkeit gilt automatisch der gewöhnliche Aufenthalt als COMI – sofern dieser seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung besteht.


Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Sie gelten als zahlungsunfähig, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr regelmäßig und vollständig bedienen können. Es genügt, dass Sie Ihre laufenden Verpflichtungen insgesamt nicht mehr geordnet erfüllen können.

Beispielhafte Anzeichen:

  • Rückstände bei Kreditraten,
  • nicht gezahlte Rechnungen,
  • offene Steuerforderungen,
  • Mahnbescheide oder Vollstreckungen (auch aus Deutschland).

Die Zahlungsunfähigkeit kann:

  • aktuell sein – Sie können bereits nicht mehr zahlen –,
  • oder drohend – es ist absehbar, dass Sie in Kürze nicht mehr zahlen können.

Beide Formen berechtigen zur Insolvenzantragstellung.


Was ist ein „Insolvenzverfahren ohne Masse“?

Wenn Sie über keine verwertbaren Vermögenswerte verfügen und Ihre Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, kann das Verfahren als „concurso sin masa“ (Insolvenz ohne Masse) geführt werden:

  • Es wird beschleunigt und kostengünstig durchgeführt.
  • Es ist kein Insolvenzverwalter erforderlich.
  • Sie können direkt die Restschuldbefreiung beantragen.

Dieses Verfahren eignet sich ideal für deutsche Staatsangehörige, die heute in Spanien wohnen, kein Einkommen oberhalb des Existenzminimums haben und keine pfändbaren Vermögenswerte besitzen.


Welche Schulden können erlassen werden?

Folgende Schulden sind grundsätzlich restschuldbefreiungsfähig:

  • Verbraucherkredite,
  • Dispokredite und Kreditkarten,
  • private Darlehen,
  • Bürgschaften,
  • Schulden aus gescheiterten Unternehmen oder früheren Selbstständigkeiten.

Auch Forderungen von deutschen Gläubigern können in Spanien erfasst werden – sofern sie rechtzeitig im Verfahren angemeldet wurden und nicht unter die gesetzlich ausgeschlossenen Forderungen fallen.


Welche Schulden sind nicht restschuldbefreiungsfähig?

Die spanische Insolvenzordnung schließt bestimmte Schulden ausdrücklich von der Restschuldbefreiung aus. Dazu zählen:

  • 💡 Unterhaltsschulden (z. B. gegenüber Kindern oder Ehepartnern),
  • ⚖️ Schadenersatzansprüche aus Straftaten,
  • 🧾 Geldstrafen oder besonders schwere Verwaltungsstrafen,
  • 🏛️ bestimmte Steuerschulden oder Sozialversicherungsbeiträge (teilweise ausgenommen bei Zahlungsplan).

Wie wirkt sich das Verfahren auf Gläubiger in Deutschland aus?

Wenn das spanische Gericht die Restschuldbefreiung gewährt, entfaltet diese automatisch Wirkung auch gegenüber deutschen Gläubigern, gemäß der EU-Insolvenzverordnung.

Das bedeutet:

  • ✅ Deutsche Gläubiger dürfen in Spanien keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen.
  • ✅ Bereits titulierte Forderungen (z.B. Mahn- oder Vollstreckungsbescheide) können nicht mehr durchgesetzt werden.
  • ✅ Das Insolvenzurteil wird in Deutschland anerkannt, solange das Verfahren ordnungsgemäß eröffnet wurde und die Gläubiger informiert wurden.

Achtung: Sollte der Schuldner nach Deutschland zurückkehren, ist unter Umständen die Anerkennung der Restschuldbefreiung durch deutsche Gerichte erforderlich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldebescheinigung (padrón) in Spanien,
  • Liste aller Gläubiger (inkl. deutscher),
  • Belege zu Einnahmen und Ausgaben,
  • Erklärung über Vermögensverhältnisse,
  • Anträge auf Eröffnung des Verfahrens und Restschuldbefreiung,
  • Übersetzte Mitteilungen an ausländische Gläubiger.

Warum ist anwaltliche Beratung wichtig?

Ein erfahrener Anwalt in Spanien hilft Ihnen:

  • Ihre individuelle Situation korrekt einzuschätzen,
  • das Verfahren effizient einzuleiten,
  • die Anforderungen der spanischen und europäischen Vorschriften zu erfüllen,
  • Gläubiger ordnungsgemäß zu benachrichtigen,
  • und die maximale Entschuldung zu erreichen.

Fazit

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger seit mindestens 6 Monaten in Spanien leben und nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu begleichen, steht Ihnen ein gesetzlich geregelter Weg zur Entschuldung offen – auch wenn die Schulden aus einer früheren unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stammen.

Das spanische Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung schützt Sie vor neuen Vollstreckungen – auch aus Deutschland – und gibt Ihnen die Möglichkeit, wirtschaftlich neu zu starten.

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❗ Nicht restschuldbefreiungsfähig: Unterhalt, strafrechtliche Schadensersatzforderungen, Geldstrafen, bestimmte Steuerschulden.

📖 Lesen Sie hier den vollständigen Artikel: 👉 www.ihrekanzlei.es/de/verbraucherinsolvenz-deutsche-spanien
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