Wegen einer Verkehrsstraftat in Spanien angeklagt zu werden, kann sich für Ausländer schnell zu einem rechtlichen Notfall entwickeln – besonders wenn man die spanischen Verfahren nicht kennt oder die Sprache nicht spricht.
Bei RBS Legal unterstützen wir regelmäßig Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den USA, die im Rahmen des spanischen Schnellverfahrens (juicio rápido) nach verkehrsbedingten Festnahmen strafrechtlich verfolgt werden.
👉 Ihre Rechte vom Moment der Festnahme an zu kennen, ist entscheidend, um irreversible rechtliche Konsequenzenzu vermeiden.
Verkehrsstraftaten, die in Spanien zu Strafverfahren führen
Die folgenden Verstöße sind nicht nur Ordnungswidrigkeiten – sie gelten in Spanien als Straftaten:
- Fahren ohne gültigen Führerschein (abgelaufen oder nie erworben)
- Fahren mit einem ausländischen Führerschein, der nicht registriert oder anerkannt ist
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Verweigerung eines Alkohol- oder Drogentests
- Fahren mit 0 Punkten auf einem spanischen Führerschein
- Rücksichtslose Fahrweise oder extrem überhöhte Geschwindigkeit
Diese Fälle führen in der Regel zu einem juicio rápido, was bedeutet, dass Sie innerhalb von 24–72 Stunden vor Gericht erscheinen müssen.
⚖️ Was Sie im Schnellverfahren erwartet
Festnahme
Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Alkohol am Steuer) kann die Polizei Sie sofort festnehmen und bis zu 72 Stunden festhalten, bevor Sie dem Gericht vorgeführt werden.
Recht auf Verteidigung
Sie haben ab dem Moment der Festnahme das Recht auf einen Anwalt. Falls Sie keinen haben, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger gestellt.
⚠️ Nicht mit der Polizei sprechen, bevor Sie Ihren Anwalt konsultiert haben.
Viele Ausländer versuchen, die Situation zu früh zu “erklären”. Das kann schwerwiegende Folgen haben. Warten Sie auf juristischen Beistand.
Gerichtsverhandlung
Innerhalb von 24–48 Stunden entscheidet der Richter, ob Sie:
- mit anhängigen Anklagen entlassen werden,
- ein Vergleichsangebot (plea deal) erhalten,
- oder – in seltenen Fällen – in Untersuchungshaft kommen.
Können spanische Gerichte einen ausländischen Führerschein einziehen?
In der Praxis behalten spanische Gerichte nach Verkehrsverfahren manchmal physisch ausländische Führerscheine ein.
👉 Das ist rechtlich nicht korrekt – Ihr Führerschein bleibt Eigentum des Ausstellungsstaates und darf von Spanien nicht eingezogen werden.
Ein spanisches Gericht kann:
- Ihnen das Fahren in Spanien für eine bestimmte Zeit verbieten.
- Dieses Verbot im spanischen System oder sogar im ECRIS registrieren.
Es kann jedoch nicht:
- Ihren Führerschein im Heimatland ungültig machen.
- Ihr ausländisches Dokument dauerhaft einziehen (insbesondere, wenn Sie kein in Spanien gemeldeter Einwohner sind).
- Ihnen das Fahren außerhalb Spaniens untersagen.
Falls das Gericht Ihren Führerschein einziehen möchte, muss Ihr Anwalt sofort widersprechen und darauf hinweisen, dass es sich um ein offizielles Dokument eines anderen Staates handelt.
Darf ich nach Hause zurückkehren?
Ja – in vielen Fällen erlaubt der Richter nach der ersten Anhörung die Rückkehr in Ihr Heimatland.
Ihr Anwalt kann Sie dann fernvertreten.
❗Achtung: Wenn Sie zukünftige Anhörungen verpassen, riskieren Sie einen europäischen Haftbefehl. Bleiben Sie immer in Kontakt mit Ihrem Anwalt.
Sollten Sie einen Vergleich (Plea Deal) annehmen?
Schnellgerichte bieten oft Vergleichsangebote an (Geständnis gegen reduzierte Strafe).
Bevor Sie zustimmen, beachten Sie:
- Sie erhalten dadurch ein Strafregister.
- Es kann Ihre Fahrerlaubnis beeinträchtigen.
- Es könnte Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Jobs oder Visa haben.
👉 Entscheiden Sie immer gemeinsam mit einem erfahrenen Strafverteidiger.
Angeklagt nach einer Verkehrskontrolle in Spanien?
Wir sind eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Spanien, fließend in Deutsch und Englisch, mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung ausländischer Mandanten bei verkehrsbedingten Straftaten und Schnellverfahren.
👉 Kontaktieren Sie uns jetzt für vertrauliche Beratung – egal, ob Sie sich noch in Spanien oder bereits wieder in Ihrem Heimatland befinden.
❓ FAQ – Verkehrsstraftaten & Schnellverfahren in Spanien (auf Deutsch)
1. Kann ein deutscher Führerschein in Spanien eingezogen werden?
In Spanien darf ein Gericht Ihren deutschen Führerschein nicht dauerhaft einziehen, da er ein offizielles Dokument eines anderen Staates ist. Ein spanischer Richter kann Ihnen das Fahren in Spanien für eine bestimmte Zeit verbieten, aber Ihr Führerschein bleibt in Deutschland gültig.
2. Was passiert, wenn ich nach einer Verkehrsstraftat in Spanien nach Deutschland zurückkehre?
In vielen Fällen erlaubt das Gericht nach der ersten Anhörung die Rückkehr in Ihr Heimatland. Ihr Anwalt kann Sie in Spanien weiter vertreten. ❗Achten Sie jedoch darauf, alle zukünftigen Termine einzuhalten, da sonst ein europäischer Haftbefehl drohen kann.
3. Muss ich in Spanien immer mit einem Anwalt sprechen, bevor ich eine Aussage bei der Polizei mache?
Ja. Ausländische Fahrer sollten niemals ohne Anwalt mit der Polizei sprechen. Schon kleine Fehler bei der ersten Vernehmung können schwer rückgängig zu machen sein. Sie haben ab der Festnahme das Recht auf anwaltliche Beratung.
4. Welche Verkehrsdelikte führen in Spanien zu einem Strafverfahren (juicio rápido)?
Typische Fälle sind:
- Fahren ohne gültigen Führerschein
- Alkohol- oder Drogenfahrt
- Verweigerung eines Tests
- Gefährliche Fahrweise oder extreme Geschwindigkeitsüberschreitung
- Fahren mit 0 Punkten im spanischen System
👉 In diesen Situationen kommt es fast immer zu einem Schnellverfahren (juicio rápido) innerhalb von 24–72 Stunden.