Wie Sie ein ausländisches Urteil in Spanien vollstrecken

Urteile in Spanien

Praktischer Leitfaden für Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Nordamerika

Wer ein ausländisches Urteil in Spanien vollstrecken möchte, muss die lokalen rechtlichen Anforderungen genau kennen. Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder Nordamerika ein rechtskräftiges Urteil gegen ein spanisches Unternehmen erlangt hat, ist Spanien der Ort, an dem die Vollstreckung stattfinden muss – dort, wo sich der Schuldner oder dessen Vermögen befindet. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie ausländische Urteile in Spanien rechtskonform und effizient durchgesetzt werden können.


🇬🇧 Summary in English:

Enforcing Foreign Judgments in Spain – What International Creditors Must Know

If your company has obtained a judgment abroad against a Spanish debtor, enforcement in Spain is crucial to recover what is legally yours. This practical guide outlines the step-by-step process: from recognizing judgments from non-EU countries (such as the UK or Switzerland) through the exequatur procedure, to directly enforcing EU judgments under Regulation 1215/2012. Learn what documents are required, what assets can be seized (bank accounts, real estate, vehicles, company shares), and how legal fees, translations, and court costs can be recovered. The guide also explains how creditors may pursue personal liability against company directors when corporate assets are hidden or misused. With time being a critical factor, RBS Legal offers bilingual support and swift legal action across Spain.

🇪🇸 Resumen en castellano:

Cómo ejecutar sentencias extranjeras en España: guía para empresas internacionales

Si tu empresa ha ganado una sentencia contra un deudor español en el extranjero, el siguiente paso clave es ejecutarla en España para poder cobrar. Esta guía explica cómo hacerlo paso a paso: desde el reconocimiento judicial (exequátur) para sentencias de fuera de la UE, hasta la ejecución directa de sentencias europeas conforme al Reglamento 1215/2012. Incluye los documentos necesarios, los bienes embargables (cuentas, inmuebles, vehículos, acciones) y cómo recuperar los costes legales. También se aborda la posibilidad de reclamar contra los administradores de empresas vaciadas o insolventes. Con un enfoque práctico y multilingüe, RBS Legal ayuda a las empresas extranjeras a actuar con rapidez en toda España.


1. Ist Ihr Urteil in Spanien vollstreckbar?

Die Art des Vollstreckungsverfahrens hängt davon ab, in welchem Land das ursprüngliche Urteil ergangen ist:

Urteile aus EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Österreich)

Wenn das Urteil von einem Gericht eines EU-Mitgliedstaats (außer Dänemark) erlassen wurde und unter die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia) fällt, ist keine Exequatur erforderlich.

Sie können direkt die Vollstreckung in Spanien beantragen.

Erforderlich sind:

  • Eine beglaubigte Ausfertigung des Urteils.
  • Das Standardformular (Anhang I der Verordnung).

Urteile aus dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Dänemark oder den USA

Urteile aus Nicht-EU-Staaten (z. B. Vereinigtes Königreich nach dem Brexit, Schweiz oder Dänemark) müssen zunächst durch ein spanisches Gericht anerkannt werden (Exequatur-Verfahren), bevor sie vollstreckt werden können.

Das Gericht überprüft:

  • Dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist,
  • Dass der Beklagte ordnungsgemäß über das Verfahren informiert wurde,
  • Dass das Urteil nicht gegen die spanische öffentliche Ordnung verstößt.

Das Verfahren wird vor dem zuständigen Gericht erster Instanz geführt und erfolgt in der Regel schriftlich durch Ihren Anwalt. Nach der Anerkennung gilt das Urteil als spanisches Urteil und kann entsprechend vollstreckt werden.

Das Exequatur-Verfahren dauert in der Regel einige Monate und muss abgeschlossen sein, bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.


2. Das Vollstreckungsverfahren

🔒 Können Sie Sicherungsmaßnahmen mit dem Vollstreckungsantrag beantragen?

Ja. Das spanische Recht erlaubt es Gläubigern, mit dem Vollstreckungsantrag unmittelbare Sicherungsmaßnahmen zu beantragen, wie z. B. Kontopfändung oder Grundbuchsperren.

Wenn Sie dem Gericht ausreichende Informationen zu den Vermögenswerten des Schuldners liefern, kann es bereits zu Beginn des Verfahrens vorläufige Maßnahmen anordnen.

Beispielklausel im Antrag:

„Der Gläubiger beantragt hiermit die sofortige Pfändung (embargo preventivo) der bekannten Bankkonten und Immobilien des Schuldners, wie im beigefügten Anhang aufgeführt, gemäß Artikel 584 ff. der spanischen Zivilprozessordnung.“

🔍 Typische pfändbare Vermögenswerte:

  • Bankkonten bei spanischen Banken
  • Immobilien im Namen des Schuldners
  • Fahrzeuge, die in Spanien registriert sind
  • Forderungen gegen Kunden oder Lieferanten
  • Anteile an spanischen Gesellschaften

Unsere Kanzlei stellt diesen Antrag in Ihrem Namen, einschließlich der notwendigen Angaben zu den Vermögenswerten, und kann Sie bei der Ermittlung dieser Informationen über amtliche Register und gerichtliche Recherchen unterstützen.


3. Welche Kosten sind erstattungsfähig?

Die Vollstreckung verursacht in Spanien verschiedene Kostenarten, die in der Regel vom Schuldner getragen werden, wenn die Vollstreckung erfolgreich ist:

✅ Gerichtskosten (Tasa judicial)

  • Fester Betrag: 150 Euro
  • Variabler Anteil: 0,5 % der Forderungssumme, maximal 10.000 Euro

Beispiele:

  • Forderung von 50.000 €: 150 € + 250 € = 400 €
  • Forderung von 1.000.000 €: 150 € + 5.000 € = 5.150 €

Diese Gebühr muss vor Einreichung des Vollstreckungsantrags gezahlt werden. Ohne Zahlung wird das Verfahren nicht bearbeitet. Unsere Kanzlei berechnet die Gebühr für Ihren Fall und übernimmt die Zahlung, um Verzögerungen zu vermeiden.

✅ Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten

  • Die Kosten für den Rechtsanwalt (Abogado) und den Procurador (gerichtlicher Zustellungsbeauftragter) sind in Spanien verpflichtend.
  • Beide Positionen sind im Fall einer erfolgreichen Vollstreckung vom Schuldner zu erstatten.

✅ Übersetzungskosten

  • Alle Dokumente müssen durch einen vereidigten Übersetzer in Spanien (Traductor jurado) übersetzt werden.
  • Auch diese Kosten sind erstattungsfähig, sofern notwendig und verhältnismäßig.

Das Gericht beurteilt die Gesamtkosten auf Basis der eingereichten Rechnungen und ordnet deren Erstattung an, es sei denn, sie erscheinen überhöht oder unbegründet.


4. Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Vollständige Ausfertigung des Urteils
  • Europäisches Vollstreckungszertifikat (falls zutreffend)
  • Nachweise über Zustellung und Vollstreckbarkeit
  • Bekannte Anschriften oder Informationen zu Vermögenswerten in Spanien
  • Vollmacht für spanische Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher (Poder para pleitos)

Diese Vollmacht muss vor einem Notar im Heimatland unterzeichnet und mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen sein. Alternativ kann sie bei einem spanischen Konsulat oder einer Botschaft erteilt werden.

Alle Dokumente müssen von einem offiziell anerkannten vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Gewöhnliche oder maschinelle Übersetzungen werden von spanischen Gerichten nicht akzeptiert.


5. Warum schnell handeln?

Zeit ist entscheidend. Sobald der Schuldner von der Vollstreckung erfährt, könnte er versuchen, Vermögenswerte zu übertragen oder zu verschleiern.

Unsere Kanzlei kann sofortige Maßnahmen beantragen:

  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
  • Pfändung von Bankkonten
  • Einstweilige gerichtliche Anordnungen

Wir helfen Ihnen, diskret und entschlossen zu handeln, um Ihre Forderung zu sichern.


6. Was tun bei insolventen oder „leeren“ Gesellschaften?

In manchen Fällen reicht die Vollstreckung gegen das Unternehmen nicht aus – etwa, wenn es keine aktiven Vermögenswerte mehr hat oder diese bewusst entzogen wurden.

Das spanische Recht erlaubt die persönliche Haftung der Geschäftsführer, wenn z. B.:

  • Treuepflichten verletzt wurden,
  • Gesellschaftsvermögen veruntreut oder beiseite geschafft wurde,
  • bei Insolvenz keine rechtzeitige Auflösung der Gesellschaft erfolgte.

Diese Ansprüche können parallel zur Vollstreckung oder im Anschluss daran geltend gemacht werden. Unsere Kanzlei prüft für jeden Einzelfall die Erfolgsaussichten und übernimmt die rechtlichen Schritte.


7. Warum RBS Legal?

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der grenzüberschreitenden Vollstreckung
  • Dreisprachiges Team (Deutsch • Englisch • Spanisch)
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